Info-Veranstaltung: Kommunalen Wärmeplanung und Gebäude-Energie-Gesetz, 6. März 2024, 19.00 h, Hanstedt

Wie kann der CO2 Ausstoß im Sektor Gebäude reduziert werden? Wie unterstützt die Klima- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) die Kommunen bei der Planung? Welche Förderungen werden derzeit geboten? Was bedeutet das alles für für mich als Gebäudeeigentümer?

Am 6. März, 19.00 h im „Alter Geidenhof“, Buchholzerstr. 1, 21271 Hanstedt, werden Patrick Nestler (KEAN) und Christina-Johanne Schröder (MdB, baupolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) referieren.

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung. Es sollen Wärmequellen und Wärmesenken identifiziert und „geschickt“ miteinander verbunden werden.

Ein Werkzeug für die Planung: die Wärmebedarfskarte, ein gebäudescharfer Geodatensatz, welcher von der KEAN den Kommunen für die Planung kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Die niedersächsischen Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung umzusetzen; „große“ Kommunen (Ober- und Mittelzentren nach Landesraumordnungsplan) bis Ende 2026; die kleineren vermutlich anschließend.

Die Gemeinde Jesteburg hat, bislang ohne gesetztliche Verpflichtung, bereits einen Förderantrag zur Unterstützung bei der kommunalen Wärmeplanung gestellt.

Hintergrund:

Die Klimaziele der Bundesregierung werden im Klimaschutzgesetz (KSG) festgeschrieben. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom April 2021 wurde das Gesetz überarbeitet, um das europäische Klimaziel 2030 einzuhalten und trat schließlich im August 2021, mit Zustimmung des Bundesrates, in der angepassten Form in Kraft. Zwischenzeitlich sind die Minderungsziele des CO2 Ausstoßes je Sektor noch detaillierter festgelegt.

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden seit 2020 die energetischen Anforderungen an die Gebäude festgelegt. In der ersten Novelle, 2023, wurden die Neubaustandards in Hinblick auf den Primärenergiebedarf angehoben, in der Zweiten, 2024, der Einsatz von eneuerbaren Energien beim Einbau von Heizungen.

Mit dem Ziel, bis zum Jahr 2040 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung der Gebäude zu erreichen, hat die niedersächsische Landesregierung die Pflicht zur Kommunalen Wärmeplanung im Sommer 2022 im §20 des Niedersächsischen Klimagesetzes verankert (NKlimaG)

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