Antrag: Schilder für Überholabstand Auto-Fahrrad

Wir wollen, dass das Fahrradfahren in der Samtgemeinde sicherer wird.

„Das innerörtliche Autofahren auf öffentlichen Straßen ist durch diverse Assistenzsysteme und eine ganze Menge „Blech“ bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit komplett ungefährlich. Auch dann, wenn Radfahrer*innen den Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen nicht einhalten würden. Selbst wenn wir uns als Autofahrer*inn dann fürchterlich erschrecken würden – uns kann nichts passieren.“ – So ist zumindest die Sicht vieler Autofahrer*innen in Jesteburg.

Drehen wir den Spieß um, sieht die Sache leider ganz anders aus.

Radfahrer*innen können sich im Straßenverkehr selbst nur durch umsichtiges Fahren schützen. Der Rest des „sicheren Fahrens“ hängt von der Rücksicht der Autofahrer*innen ab.

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom April 2020 regelt, dass Radfahrer*innen in der Stadt nur mit mindestens 1,5 Meter Abstand überholt werden dürfen. Falls die Fahrradfahrer*innen einen Anhänger ziehen, sind es sogar zwei Meter.

Damit wir das alle als Autofahrer*innen nicht vergessen und wir unsere Fahrradfahrer*innen schützen, haben wir den Antrag gestellt, mit Schildern an den einzuhaltenden Abstand zu erinnern. Vorausschauend hatte die Verwaltung die Schilder schon bestellt.

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