Grünen Vorschläge zum Sparen vom Jesteburger Rat übernommen, Grundsteuererhöhung ist (leider) trotzdem erforderlich

Die gute Nachricht zuerst: Die überparteiliche Einigung auf notwendige, erste Sparmaßnahmen ist im Jesteburger Rat gelungen.

Unsere Grünen Vorschläge, zu denen wir uns in mehreren, zeit-intensiven, kontroversen und emotionsgeladenen Diskussionsrunden „zusammengerauft“ haben, wurden vom Finanzausschuss aufgenommen und teilweise verschärft oder modifiziert weiterempfohlen. Sie wurden schließlich in der Ratssitzung am 16. März 2022 beschlossen, nachdem jeweils über die einzelnen Sparpositionen separat abgestimmt wurde, bei häufig unterschiedlich zusammengesetzten Mehrheiten!

Die Einsparung verteilen sich etwa hälftig auf „freiwillige Leistungen“ und „Pflichtaufgaben“ der Gemeinde.

Die schlechte Nachricht darf jedoch nicht unter den Tisch fallen: Die Einsparungen reichen nicht im Entferntesten aus, um das strukturelle Haushaltsdefizit in Jesteburg für 2022 auszugleichen.

Selbst ein vollständiger Verzicht auf sämtliche „freiwilligen Leistungen“ der Gemeinde, also Schließung des Freibades, Stopp der Zuschüsse für die Vereine in Jesteburg, Reduktion der Kita-Betreuungszeiten auf das erstattungsfähige Höchstmaß etc., hätten nicht ausgereicht, den Haushalt auszugleichen! Und das, obwohl in 2022 noch außerordentliche Erlöse in Höhe von 480.000 aus dem Grundstücksverkauf „In der Koppel“, einmalig in den Haushalt einfließen.

Nach unserem Post vom 15.02.2022 („Unschön, aber es muss sein: Wir müssen sparen„) stieg der selbstbestimmte Liquiditätsbedarf der Gemeinde noch einmal an, leider!

In dem damals vorgelegten Finanzhaushalt fehlten noch die zusätzlich erforderlichen Mittel für die erhöhten Tilgungsleistungen sowie für die im Verwaltungsausschuss und Rat mehrheitlich beschlossenen, zusätzlichen Ausgaben (weitere Personalstellen im Bauhof und beibehalten der jährlichen Investitionssumme für die Straßenbaumaßnahmen).

Und somit blieb dem Rat kurzfristig keine andere Wahl, als die Erhöhung der kommunalen Steuersätze zu beschließen. Jesteburg ist nicht die einzige Gemeinde, welche nur durch eine Steuererhöhung einen Haushaltsausgleich schafft. Aber, Jesteburg hat nun, die mit Abstand höchsten, kommunalen Hebesätze.

Wie die JesteburgerInnen diesen „Lösungsansatz“ und die teilweise vertretene These „In Jesteburg zu wohnen ist halt ein bißchen teurer…“, goutieren werden, bleibt abzuwarten.

Und damit da keine falschen Hoffnungen aufkommen. Die Haushaltsproblematik bleibt für die Folgejahre bestehen und wird sich noch ausweiten, wenn zukünftig nicht konsequent gespart, verzichtet und ganz scharf auf den Cent geachtet wird (oder großzügige Spender akquiriert werden können).

Neben den „Pflicht- / Wunschprojekten“ auf Samtgemeindeebene, die schon zu Wahlkampfzeiten priorisiert wurden und teilweise in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt sind (allerdings mit alten, aus heutiger Sicht, zu niedrigen Preisen), zeichnen sich weitere Pflichtausgaben ab, die bislang noch nicht berücksichtigt und/oder deren Kostenimplikation noch gar nicht abzuschätzen sind:

  • Energetische Sanierungsvorgaben für die Gemeinde Jesteburg als Vermieter von 70 Wohnungen
  • erhöhte Flüchtlingszahlen mit kommunalen Versorgungs- / Unterbringungspflichten
  • Sanierungsstau bei den Gemeindestraßen
  • Entwickung der Baupreise für die Projekte in der Samtgemeinde (aber auch in Jesteburg selbst)

Was bleibt:

  • Alle Ratsmitglieder und die Verwaltung lobten die mühseligen Sparanstrengungen (und freuen sich schon auf die vermutlich detail-fokussiertere Haushaltsplanung in 2023?)
  • Unglücklich bleibt, dass die nun für 2022 umgesetzten Sparvorschläge ohne fachliche Beratung in den Fachausschüssen erfolgen musste. Nachdem aus den Fachausschüssen, trotz Aufforderung durch den Finanzausschuss, keine Sparvorschläge eingereicht wurden, kamen unsere grünen Sparvorschläge zu spät für eine wohlgeordnete Beratungsfolge. Immerhin ist jetzt noch einmal für alle klargestellt: Der Finanz- und Controlingausschuss ist kein „Wunschliste-Durchwink-Gremium“.
  • Die detaillierte Betrachtung der Haushaltspositionen offenbart, dass viele unserer finanziellen Verpflichtungen ein Gemisch darstellen aus „freiwilliger Leistung“ und „Pflichtaufgaben“. Die „freiwilligen Leistungen“, die prinzipiell rückführbar sind, werden leider bis heute nicht klar, d.h. in Zahlen ausgewiesen.
  • Weitere finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus geschlossenen Verträgen und natürlich den Ratsbeschlüssen
  • Um so unverständlicher ist es, dass die Möglichkeiten (Einsparungen und / oder Einnahmeerhöhungen), die sich aus Verträgen und Ratsbeschlüssen ergeben können, nicht jährlich überprüft und an die preisliche Entwicklung angepasst werden; bei der Verwaltungsvereinbarung zwischen den Gliedgemeinden klappt das ja auch problemlos.

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