Antrag: Jugendliche bei Planungen und Vorhaben beteiligen

Spricht etwas dagegen, bei Entscheidungen auch diejenigen zu beteiligen, um deren Interessen es geht?

Wir finden, dass rein gar nichts dagegen spricht.

Wir haben deshalb den Antrag gestellt, dass entsprechend § 36 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes Jugendliche der Gemeinde Jesteburg im Alter von 12 bis 21 Jahren bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligt werden.

Es soll dafür ein Jugendrat initiiert und entsprechende Regelungen, eine Satzung und Verfahrensweisen entwickelt werden.

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